Fahrerlaubnisklasse T

Voraussetztzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)

 

Einschluss:

  • AM, L

 

Zur Führerscheinbeantragung werden benötigt:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest nicht älter als 2 Jahre (Augenarzt oder Optiker)

 

Mit der Fahrerlaubnisklasse T dürfen gefahren werden:

  • Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, die nach ihrer Bauart für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine bis 18 Jahre 40 km/h, auch mit Anhänger
  • Über 18 Jahre bis 60 km/h, jeweils auch mit Anhänger. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhänger

 

 

Die Ausbildung ist unterteilt in Theorie und Praxis.

 

Theorie:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff - oder -
  • 6 x 90 Minuten bei Erweiterung
  • 6 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

Praxis:

  • Fahrstunden à 45 Minuten variabel

 

Prüfungen:

  • Theorieprüfung
  • Praxisprüfung (70 Minuten)

 

Kosten:

  • auf Anfrage

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