Fahrerlaubnis-klasse A2

 

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)

 

Einschluss:

  • Führerscheinklasse AM, A1

 

Zur Führerscheinbeantragung werden benötigt:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest nicht älter als 2 Jahre (Augenarzt oder Optiker)

 

Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 dürfen gefahren werden:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW / 48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, ungedrosselte Leistung max. 95 PS, über 50 ccm Hubraum und über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Hinweis: Bei zweijährigem Vorbesitz von A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich

 

Wichtig für Interessenten zwischen 21 und 24 Jahre - Führerscheinklasse A mit Schlüsselzahl 80:

 

Hier hast Du die Möglichkeit, bereits im Alter von 21 bis 24 Jahre durch die Ausbildung der Führerscheinklasse A sowie Eintragung der Schlüsselzahl 80 in den Führerschein Krafträder (auch mit Beiwagen) der Führerscheinklasse A2 zu fahren und erhältst mit 25 Jahren automatisch - ohne weitere Praxisprüfung - die Erlaubnis, Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A zu fahren.

Dein Gewinn:

Die stufenweise Ausbildung von Klasse A2 auf Klasse A entfällt!

Beratung hierzu erfolgt ausschließlich persönlich in unseren Büroräumen!

 

 

Die Ausbildung A2 ist unterteilt in Theorie und Praxis.

 

Theorie:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff - oder -
  • 6 x 90 Minuten bei Erweiterung
  • 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
  • entfällt bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren

 

Praxis:

  • Fahrstunden à 45 Minuten variabel
  • 5 Sonderfahrstunden Überland à 45 Minuten
  • 4 Sonderfahrstunden Autobahn à 45 Minuten
  • 3 Sonderfahrstunden Dämmerungs- und Nachtfahrt à 45 Minuten

oder

  • Fahrstunden à 45 Minuten variabel
  • 3 Sonderfahrstunden Überland à 45 Minuten bei Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre
  • 2 Sonderfahrstunden Autobahn à 45 Minuten bei Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre
  • 1 Sonderfahrstunde Dämmerungs- und Nachtfahrt à 45 Minuten bei Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre

oder

  • Fahrstunden à 45 Minuten variabel
  • keine Sonderfahrstunden bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren

 

Prüfungen:

  • Theorieprüfung
  • Praxisprüfung (70 Minuten bzw. 50 Minuten bei zweijährigem Vorbesitz A1)

 

Kosten:

  • Grundbetrag (inkl. Theoriestunden): 299,00 €
  • Fahrstunde à 45 Minuten je 65,00 €
  • Sonderfahrstunde à 45 Minuten je 75,00 €
  • Vorstellungsentgelt zur Theorieprüfung: 60,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr
  • Vorstellungsentgelt zur Praxisprüfung: 190,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr

 

 

 

 

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