Fahrerlaubnisklasse L

 

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)

 

Einschluss:

  • keine

 

Zur Führerscheinbeantragung werden benötigt:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest nicht älter als 2 Jahre (Augenarzt oder Optiker)

 

Mit der Fahrerlaubnisklasse L dürfen gefahren werden:

  • Zugmaschinen nach Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt, bis 40 km/h baubartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mit Anhänger bis 25 km/h (Kennzeichnung durch 25 km/hSchild)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge, jeweils bis 25 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhängern

 

 

Ausbildung nur in Theorie.

 

Theorie:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff - oder -
  • 6 x 90 Minuten bei Erweiterung
  • 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

 

Prüfungen:

  • Theorieprüfung

 

Kosten:

  • Grundbetrag (inkl. Theoriestunden): 349,00 €
  • Vorstellungsentgelt zur Theorieprüfung: 60,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr

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