Fahrerlaubnisklasse A

 

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
  • Mindestalter 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)

 

Einschluss:

  • Führerscheinklasse AM, A1, A2

 

Zur Führerscheinbeantragung werden benötigt:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest nicht älter als 2 Jahre (Augenarzt oder Optiker)

 

Mit der Fahrerlaubnisklasse A dürfen gefahren werden:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen), über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung
  • Hinweis: Bei zweijährigem Vorbesitz von A2 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich

 

Wichtig für Interessenten zwischen 21 und 24 Jahre - Führerscheinklasse A mit Schlüsselzahl 80:

 

Hier hast Du die Möglichkeit, bereits im Alter von 21 bis 24 Jahre durch die Ausbildung der Führerscheinklasse A sowie Eintragung der Schlüsselzahl 80 in den Führerschein Krafträder (auch mit Beiwagen) der Führerscheinklasse A2 zu fahren und erhältst mit 25 Jahren automatisch - ohne weitere Praxisprüfung - die Erlaubnis, Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A zu fahren.

Dein Gewinn:

Die stufenweise Ausbildung von Klasse A2 auf Klasse A entfällt!

Beratung hierzu erfolgt ausschließlich persönlich in unseren Büroräumen!

 

 

Die Ausbildung A ist unterteilt in Theorie und Praxis.

 

Theorie:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff - oder -
  • 6 x 90 Minuten bei Erweiterung
  • 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
  • entfällt bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

 

Praxis:

  • Fahrstunden à 45 Minuten variabel
  • 5 Sonderfahrstunden Überland à 45 Minuten
  • 4 Sonderfahrstunden Autobahn à 45 Minuten
  • 3 Sonderfahrstunden Dämmerungs- und Nachtfahrt à 45 Minuten

oder

  • Fahrstunden à 45 Minuten variabel
  • 3 Sonderfahrstunden Überland à 45 Minuten bei Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre oder A1
  • 2 Sonderfahrstunden Autobahn à 45 Minuten bei Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre oder A1
  • 1 Sonderfahrstunde Dämmerungs- und Nachtfahrt à 45 Minuten bei Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre A1

oder

  • Fahrstunden à 45 Minuten variabel
  • keine Sonderfahrstunden bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

 

 

Prüfungen:

  • Theorieprüfung
  • Praxisprüfung (70 Minuten bzw. 50 Minuten bei zweijährigem Vorbesitz A2)

 

Kosten:

  • Grundbetrag (inkl. Theoriestunden): 299,00 €
  • Fahrstunde à 45 Minuten je 65,00 €
  • Sonderfahrstunde à 45 Minuten je 75,00 €
  • Vorstellungsentgelt zur Theorieprüfung: 60,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr
  • Vorstellungsentgelt zur Praxisprüfung: 190,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr

 

 

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