Führerschein-klasse B/BF17

 

Voraussetzungen Führerscheinklasse B/BF17:

  • Mindestalter 18 Jahre für Klasse B (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
  • Mindestalter 17 Jahre bei BF17 - begleitetes Fahren (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)

 

Voraussetzungen Begleitperson:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

 

Einschluss:

  • Führerscheinklasse AM, L

 

Zur Führerscheinbeantragung werden benötigt:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest nicht älter als 2 Jahre (Augenarzt oder Optiker)

 

Zur Führerscheinbeantragung BF17 werden zusätzlich benötigt:

 

  • Zusatzantrag mit Angaben der Begleitpersonen
  • Kopien der Personalausweise/Reisepässe der Eltern
  • Kopien der Führerscheine und Personalausweise/Reisepässe der Begleitpersonen
  • Sollte ein Elternteil alleinerziehend sein, so ist der Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes bzw. die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen
  • Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein einer Begleitperson nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde

 

Mit der Fahrerlaubnisklasse B / BF17 dürfen gefahren werden:

  • Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeuge der Klasse A1, A2 und A - bis 3500 kg zul. Gesamtmasse zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
  • Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse oder über 750 kg zul. Gesamtmasse, sofern die Kombinantion 3500 kg zul Gesamtmasse nicht übersteigt

 

Die Ausbildung ist unterteilt in Theorie und Praxis.

 

Theorie:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff - oder -
  • 6 x 90 Minuten bei Erweiterung
  • 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

 

Praxis:

  • Fahrstunden à 45 Minuten variabel
  • 5 Sonderfahrstunden Überland à 45 Minuten
  • 4 Sonderfahrstunden Autobahn à 45 Minuten
  • 3 Sonderfahrstunden Dämmerungs- und Nachtfahrt à 45 Minuten

 

Prüfungen:

  • Theorieprüfung
  • Praxisprüfung (55 Minuten)

 

Kosten:

  • Grundbetrag (inkl. Theoriestunden): 349,00 €
  • Fahrstunde à 45 Minuten je 55,00 €
  • Sonderfahrstunde à 45 Minuten je 65,00 €
  • Vorstellungsentgelt zur Theorieprüfung 60,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr
  • Vorstellungsentgelt zur Praxisprüfung 190,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr

 

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