Erweiterung der Führerscheinklasse B auf B96

 

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Teilnahme am begleiteten Fahren (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)

 

Voraussetzungen Begleitperson:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

 

Einschluss

  • keine

 

Zur Führerscheinbeantragung werden benötigt:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • bisheriger Führerschein
  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung nach Anlage 7a zu § 6a Absatz 3 und 4 FeV

 

Zur Führerscheinbeantragung BF17 werden zusätzlich benötigt:

 

  • Zusatzantrag mit Angaben der Begleitpersonen
  • Kopien der Personalausweise/Reisepässe der Eltern
  • Kopien der Führerscheine und Personalausweise/Reisepässe der Begleitpersonen
  • Sollte ein Elternteil alleinerziehend sein, so ist der Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes bzw. die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen
  • Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein einer Begleitperson nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde

 

Mit der Fahrerlaubnisklasse B96 dürfen gefahren werden:

  • Kombinantionen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wobei die zul. Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg betragen darf

 

Die Ausbildung ist unterteilt in Theorie und Praxis.

 

Theorie:

  • 2,5 Stunden à 60 Minuten (entfällt bei Führerscheinersterwerb Klasse B nicht länger als 2 Jahre)

 

Praxis:

  • 3,5 Stunden à 60 Minuten praktischer Übungsstoff
  • 60 Minuten fahren im realen Verkehr

 

Prüfungen:

  • keine Theorieprüfung
  • keine Praxisprüfung

 

Am Ende der Ausbildung wird eine Bescheinigung über die Teilnahme ausgestellt, mit der die Schlüsselzahl "96" eingetragen werden darf.

 

Kosten:

  • 600,00 € wenn Führerscheinersterwerb Klasse B älter als 2 Jahre
  • 400,00 € wenn Führerscheinersterwerb Klasse B weniger als 2 Jahre

 

 

 

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