Fahrerlaubnisklasse C

 

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
  • Mindestalter 18 Jahre bei Berufskraftfahrer-Ausbildung oder mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
  • Vorbesitz der Klasse B

 

Einschluss:

  • C1

 

Zur Führerscheinbeantragung werden benötigt:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Führerschein
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Gutachten eines Augenarztes, Betriebsarztes oder Arbeitsmediziners (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck (nicht älter als 1 Jahr)

 

Mit der Fahrerlaubnisklasse C dürfen gefahren werden:

  • Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A - über 3500 kg zul. Gesamtmasse, zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse

 

Gültigkeit:

  • auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
  • Hinweis: Unter 21 Jahre, vor Erwerb der Grundqualifikation bzw. vor Ende der Ausbildung, nur Inlandsfahrten im Rahmen der Ausbildung

 

 

Die Ausbildung ist unterteilt in Theorie und Praxis.

 

Theorie:

  • 6 x 90 Minuten Grundstoff
  • 10 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff C bei Vorbesitz Klasse B -oder -
  • 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff C bei Vorbesitz Klasse C1 oder D1 - oder
  • 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff C bei Vorbesitz Klasse D

 

Praxis:

  • Fahrstunden à 45 Minuten variabel
  • 5 Sonderfahrstunden Überland à 45 Minuten
  • 2 Sonderfahrstunden Autobahn à 45 Minuten
  • 3 Sonderfahrstunden Dämmerungs- und Nachtfahrt à 45 Minuten

 

Prüfungen:

  • Theorieprüfung
  • Praxisprüfung (85 Minuten)

 

Kosten:

  • Grundbetrag (inkl. Theoriestunden): 400,00 €
  • Fahrstunde à 45 Minuten: 90,00 €
  • Sonderfahrstunde à 45 Minuten: 100,00 €
  • Vorstellungsentgelt zur Theorieprüfung: 60,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr
  • Vorstellungsentgelt zur Praxisprüfung: 220,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr

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