Fahrerlaubnis-

klasse BE

 

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre für Klasse B (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
  • Mindestalter 17 Jahre bei BF17 - begleitetes Fahren (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)

 

Voraussetzungen Begleitperson:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

 

Einschluss:

  • keine

 

Zur Führerscheinbeantragung werden benötigt:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest nicht älter als 2 Jahre (Augenarzt oder Optiker)

 

Zur Führerscheinbeantragung BF17 werden zusätzlich benötigt:

 

  • Zusatzantrag mit Angaben der Begleitpersonen
  • Kopien der Personalausweise/Reisepässe der Eltern
  • Kopien der Führerscheine und Personalausweise/Reisepässe der Begleitpersonen
  • Sollte ein Elternteil alleinerziehend sein, so ist der Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes bzw. die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen
  • Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein einer Begleitperson nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde

 

Mit der Fahrerlaubnisklasse BE dürfen gefahren werden:

  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zul. Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

 

Die Ausbildung besteht nur aus einer Praxisausbildung.

 

Praxis:

  • Fahrstunden à 45 Minuten variabel
  • 3 Sonderfahrstunden Überland à 45 Minuten
  • 1 Sonderfahrstunden Autobahn à 45 Minuten
  • 1 Sonderfahrstunden Dämmerungs- und Nachtfahrt à 45 Minuten

 

Prüfungen:

  • Praxisprüfung (55 Minuten)

 

Kosten:

  • Grundbetrag: 150,00 €
  • Fahrstunde à 45 Minuten: 65,00 €
  • Sonderfahrstunde à 45 Minuten: 75,00 €
  • Vorstellungsentgelt zur Praxisprüfung: 190,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr

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