Fahrerlaubnisklasse C1E

 

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
  • Vorbesitz der Klasse C1

 

Einschluss:

  • BE, bei Vorbesitz von D1 auch D1E

 

Zur Führerscheinbeantragung werden benötigt:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Führerschein
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Gutachten eines Augenarztes, Betriebsarztes oder Arbeitsmediziners (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck (nicht älter als 1 Jahr)

 

Mit der Fahrerlaubnisklasse C1E dürfen gefahren werden:

  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger / Sattelanhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse, Kombinantion max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse
  • Kombinantionen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger / Sattelanhänger über 3500 kg zul. Gesamtmasse, Kombination max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse

 

Gültigkeit:

  • Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

 

 

Die Ausbildung findet nur in der Praxis statt.

 

Praxis:

  • Fahrstunden à 45 Minuten variabel
  • 3 Sonderfahrstunden Überland à 45 Minuten
  • 1 Sonderfahrstunden Autobahn à 45 Minuten
  • 1 Sonderfahrstunden Dämmerungs- und Nachtfahrt à 45 Minuten

 

Prüfungen:

  • Praxisprüfung (85 Minuten)

 

Kosten:

  • Grundbetrag: 150,00 €
  • Fahrstunde à 45 Minuten: 85,00 €
  • Sonderfahrstunde à 45 Minuten: 95,00 €
  • Vorstellungsentgelt zur Praxisprüfung: 220,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr

 

 

 

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