Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
Einschluss:
- Führerscheinklasse AM, A1
Zur Führerscheinbeantragung werden benötigt:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest nicht älter als 2 Jahre (Augenarzt oder Optiker)
Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 dürfen gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW / 48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, ungedrosselte Leistung max. 95 PS, über 50 ccm Hubraum und über 45 km/h
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Hinweis: Bei zweijährigem Vorbesitz von A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich
Wichtig für Interessenten zwischen 21 und 24 Jahre - Führerscheinklasse A mit Schlüsselzahl 80:
Hier hast Du die Möglichkeit, bereits im Alter von 21 bis 24 Jahre durch die Ausbildung der Führerscheinklasse A sowie Eintragung der Schlüsselzahl 80 in den Führerschein Krafträder (auch mit
Beiwagen) der Führerscheinklasse A2 zu fahren und erhältst mit 25 Jahren automatisch - ohne weitere Praxisprüfung - die Erlaubnis, Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A zu fahren.
Dein Gewinn:
Die stufenweise Ausbildung von Klasse A2 auf Klasse A entfällt!
Beratung hierzu erfolgt ausschließlich persönlich in unseren Büroräumen!
Die Ausbildung A2 ist unterteilt in Theorie und Praxis.
Theorie:
- 12 x 90 Minuten Grundstoff - oder -
- 6 x 90 Minuten bei Erweiterung
- 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
- entfällt bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren
Praxis:
- Fahrstunden à 45 Minuten variabel
- 5 Sonderfahrstunden Überland à 45 Minuten
- 4 Sonderfahrstunden Autobahn à 45 Minuten
- 3 Sonderfahrstunden Dämmerungs- und Nachtfahrt à 45 Minuten
oder
- Fahrstunden à 45 Minuten variabel
- 3 Sonderfahrstunden Überland à 45 Minuten bei Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre
- 2 Sonderfahrstunden Autobahn à 45 Minuten bei Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre
- 1 Sonderfahrstunde Dämmerungs- und Nachtfahrt à 45 Minuten bei Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre
oder
- Fahrstunden à 45 Minuten variabel
- keine Sonderfahrstunden bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren
Prüfungen:
- Theorieprüfung
- Praxisprüfung (70 Minuten bzw. 50 Minuten bei zweijährigem Vorbesitz A1)
Kosten:
- Grundbetrag (inkl. Theoriestunden): 349,00 €
- Fahrstunde à 45 Minuten je 65,00 €
- Sonderfahrstunde à 45 Minuten je 75,00 €
- Vorstellungsentgelt zur Theorieprüfung: 60,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr
- Vorstellungsentgelt zur Praxisprüfung: 190,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr