Kosten:
- Grundbetrag: 150,00 €
- Fahrstunde à 45 Minuten: 65,00 €
- Sonderfahrstunde à 45 Minuten: 75,00 €
- Vorstellungsentgelt zur Praxisprüfung: 190,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre für Klasse B (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
- Mindestalter 17 Jahre bei BF17 - begleitetes Fahren (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
Voraussetzungen Begleitperson:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
Einschluss:
Zur Führerscheinbeantragung werden benötigt:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest nicht älter als 2 Jahre (Augenarzt oder Optiker)
Zur Führerscheinbeantragung BF17 werden zusätzlich benötigt:
- Zusatzantrag mit Angaben der Begleitpersonen
- Kopien der Personalausweise/Reisepässe der Eltern
- Kopien der Führerscheine und Personalausweise/Reisepässe der Begleitpersonen
- Sollte ein Elternteil alleinerziehend sein, so ist der Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes bzw. die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen
- Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein einer Begleitperson nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE dürfen gefahren werden:
- Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zul. Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Die Ausbildung besteht nur aus einer Praxisausbildung.
Praxis:
- Fahrstunden à 45 Minuten variabel
- 3 Sonderfahrstunden Überland à 45 Minuten
- 1 Sonderfahrstunden Autobahn à 45 Minuten
- 1 Sonderfahrstunden Dämmerungs- und Nachtfahrt à 45 Minuten
Prüfungen:
- Praxisprüfung (55 Minuten)