Kosten:
- Grundbetrag (inkl. Theoriestunden): 299,00 €
- Fahrstunde à 45 Minuten je 60,00 €
- Sonderfahrstunde à 45 Minuten je 70,00 €
- Testfahrt über den Nachweis der Schaltkompetenz: 25,00 €
- Vorstellungsentgelt zur Theorieprüfung 60,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr
- Vorstellungsentgelt zur Praxisprüfung 190,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr
Vorteil:
- Die Ausbildung beinhaltet mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf manueller Schaltung, die restliche Ausbildung wird auf einem Automatikfahrzeug absolviert
- Fahrschulinterner Test von 15 Minuten, ob das Schalten klappt
- Auch die Praxisprüfung wird auf dem Automatikfahrzeug gemacht
Nachteil:
- Wenn du weitere Führerscheinklassen erwerben möchtest (z.B. BE, LKW oder Bus) und die Ausbildung sowie Prüfung nicht auf einem Fahrzeug mit manueller Schaltung durchlaufen wird, darfst du
mit der neuen Führerscheinklasse ausschließlich ein Automatikfahrzeug fahren. Die Möglichkeit, auch Fahrzeuge mit manueller Schaltung fahren zu dürfen bezieht sich ausschließlich auf die
Führerscheinklasse B197
Voraussetzungen Führerscheinklasse B197:
- Mindestalter 18 Jahre für Klasse B197 (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
- Mindestalter 17 Jahre bei begleiteten Fahren (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
Voraussetzungen Begleitperson:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
Einschluss:
Zur Führerscheinbeantragung werden benötigt:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest nicht älter als 2 Jahre (Augenarzt oder Optiker)
Zur Führerscheinbeantragung B197 mit 17 werden zusätzlich benötigt:
- Zusatzantrag mit Angaben der Begleitpersonen
- Kopien der Personalausweise/Reisepässe der Eltern
- Kopien der Führerscheine und Personalausweise/Reisepässe der Begleitpersonen
- Sollte ein Elternteil alleinerziehend sein, so ist der Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes bzw. die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen
- Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein einer Begleitperson nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde
Mit der Fahrerlaubnisklasse B197 dürfen gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeuge der Klasse A1, A2 und A - bis 3500 kg zul. Gesamtmasse zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
- Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse oder über 750 kg zul. Gesamtmasse, sofern die Kombinantion 3500 kg zul Gesamtmasse nicht übersteigt
Die Ausbildung ist unterteilt in Theorie und Praxis.
Theorie:
- 12 x 90 Minuten Grundstoff - oder -
- 6 x 90 Minuten bei Erweiterung
- 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Praxis:
- Fahrstunden à 45 Minuten variabel
- mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf Schaltgetriebe
- 5 Sonderfahrstunden Überland à 45 Minuten
- 4 Sonderfahrstunden Autobahn à 45 Minuten
- 3 Sonderfahrstunden Dämmerungs- und Nachtfahrt à 45 Minuten
Prüfungen:
- Theorieprüfung
- Kompetenztest von mindestens 15 Minuten Schaltgetriebe
- Praxisprüfung (55 Minuten)