Führerscheinklasse T
Kosten:
Voraussetztzungen:
- Mindestalter 16 Jahre (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
Einschluss:
Zur Führerscheinbeantragung werden benötigt:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest nicht älter als 2 Jahre (Augenarzt oder Optiker)
Mit der Fahrerlaubnisklasse T dürfen gefahren werden:
- Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, die nach ihrer Bauart für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Bauartbestimmte
Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine bis 18 Jahre 40 km/h, auch mit Anhänger
- Über 18 Jahre bis 60 km/h, jeweils auch mit Anhänger. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhänger
Die Ausbildung ist unterteilt in Theorie und Praxis.
Theorie:
- 12 x 90 Minuten Grundstoff - oder -
- 6 x 90 Minuten bei Erweiterung
- 6 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Praxis:
- Fahrstunden à 45 Minuten variabel
Prüfungen:
- Theorieprüfung
- Praxisprüfung (70 Minuten)