Führerscheinklasse CE
Kosten:
- Grundbetrag (inkl. Theoriestunden): 250,00 €
- Fahrstunde à 45 Minuten: 100,00 €
- Sonderfahrstunde à 45 Minuten: 100,00 €
- Vorstellungsentgelt zur Theorieprüfung: 60,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr
- Vorstellungsentgelt zur Praxisprüfung: 220,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
- Mindestalter 18 Jahre bei Berufskraftfahrer-Ausbildung oder mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
- Vorbesitz der Klasse C
Einschluss:
- BE, C1E, T, D1E (bei Vorbesitz D1), DE (bei Vorbesitz D)
Zur Führerscheinbeantragung werden benötigt:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Führerschein
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Gutachten eines Augenarztes, Betriebsarztes oder Arbeitsmediziners (nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck (nicht älter als 1 Jahr)
Mit der Fahrerlaubnisklasse CE dürfen gefahren werden:
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger / Sattelanhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse
Gültigkeit:
- auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
- Hinweis: Unter 21 Jahre, vor Erwerb der Grundqualifikation bzw. vor Ende der Ausbildung, nur Inlandsfahrten im Rahmen der Ausbildung
Die Ausbildung ist unterteilt in Theorie und Praxis.
Theorie:
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff CE
Praxis:
- Fahrstunden à 45 Minuten variabel
- 5 Sonderfahrstunden Überland à 45 Minuten
- 2 Sonderfahrstunden Autobahn à 45 Minuten
- 3 Sonderfahrstunden Dämmerungs- und Nachtfahrt à 45 Minuten
Prüfungen:
- Theorieprüfung
- Praxisprüfung (85 Minuten)