Führerscheinklasse C1E
Kosten:
- Grundbetrag: 150,00 €
- Fahrstunde à 45 Minuten: 95,00 €
- Sonderfahrstunde à 45 Minuten: 95,00 €
- Vorstellungsentgelt zur Praxisprüfung: 220,00 € zzgl. TÜV-Prüfungsgebühr
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre (die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
- Vorbesitz der Klasse C1
Einschluss:
- BE, bei Vorbesitz von D1 auch D1E
Zur Führerscheinbeantragung werden benötigt:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Führerschein
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Gutachten eines Augenarztes, Betriebsarztes oder Arbeitsmediziners (nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck (nicht älter als 1 Jahr)
Mit der Fahrerlaubnisklasse C1E dürfen gefahren werden:
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger / Sattelanhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse, Kombinantion max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse
- Kombinantionen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger / Sattelanhänger über 3500 kg zul. Gesamtmasse, Kombination max. 12.000 kg zul. Gesamtmasse
Gültigkeit:
- Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Die Ausbildung findet nur in der Praxis statt.
Praxis:
- Fahrstunden à 45 Minuten variabel
- 3 Sonderfahrstunden Überland à 45 Minuten
- 1 Sonderfahrstunden Autobahn à 45 Minuten
- 1 Sonderfahrstunden Dämmerungs- und Nachtfahrt à 45 Minuten
Prüfungen:
- Praxisprüfung (85 Minuten)