Startseite

Mit dem Führerschein der Klasse M dürfen Kleinkrafträder (Roller) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped / Mokick) mit maximal 50 ccm Hubraum und mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h gefahren werden.

Den Führerschein der Klasse M erhält man ab dem 16. Geburtstag. Maximal 3 Monate vorher darf die theoretische Prüfung und 1 Monate vorher die praktische Prüfung abgelegt werden.

Pflicht sind 12 Theoriestunden Grundstoff und 2 Theoriestunden mit klassenspezifischem Unterricht.
Wann man die praktischen Prüfung macht, kommt auf das eigene Können an. Hierfür gibt es keine vorgeschriebenen Mindestfahrstunden.

Mit dem Mofaschein dürfen einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h und motorisierte Krankenfahrstühle mit einem Sitz, einem Leergewicht bis zu 300 kg und einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h – jedoch höchstens 25 km/h gefahren werden.

Bei Mofas dürfen besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren angebracht werden.

Der Mofaschein ist keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung!
Die dafür nötige theoretische Prüfung darf ab dem 15. Geburtstag abgelegt werden.

Hierfür benötigt man 6 Theoriestunden Grundstoff und 2 Pflichtfahrstunden für die Praxis.

Startseite
Kontakt
Angebote
Preise
Profil
Führerscheine
Motorrad
A unbeschränkt
A beschränkt
A1        
M/Mofa        
PKW
LKW
Omnibus
Aufbauseminare
Veranstaltungen
Links