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Seit dem 01. September 2005 ist in Bayern „begleitetes Fahren mit 17“ möglich.
Das heißt, Sie können nun Ihre Führerscheinausbildung bereits ab 16 ½ Jahren in einer Fahrschule beginnen.
Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung, die für das gesamte Bundesgebiet gilt - nicht dagegen für das Ausland.

Sie ist mit der Auflage versehen, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung einer weiteren Person, die in der Prüfungsbescheinigung mit aufgeführt ist, gefahren werden darf.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird dann der neue EU-Kartenführerschein ausgehändigt.

Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein und darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Weiterhin muss die Begleitperson in der Prüfbescheinigung aufgeführt sein und darf nicht aktiv in die Fahrtätigkeit des jungen Fahrers eingreifen, d. h. der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.

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