Mit dem Führerschein Klasse D1E dürfen Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse D1 und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse gefahren werden.
Um den Führerschein der Klasse D1E zu erhalten muss man mindestens 21 Jahre alt sein.
Maximal 1 Monat vor dem 21. Geburtstag darf die praktische Prüfung abgelegt werden. Der Führerschein der Klasse D1E wird nur befristet erteilt und schließt den Führerschein der Klasse BE ein.
Als Vorbesitz ist der Führerschein der Klasse D1 nötig.
Es ist keine Theorieprüfung nötig.
Für die Praxis sind 4 Fahrstunden Grundausbildung und 5 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Diese teilen sich in 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn und 1 Fahrstunde Nachtfahrt auf.
Wie viele Übungsfahrstunden Stadtverkehr zusätzlich benötigt werden kommt auf das eigene Können an. Hierfür gibt es keine Vorschriften.