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Mit dem Führerschein Klasse D1 dürfen Kraft-Omnibusse mit maximal 16 Sitzplätze zzgl. Fahrersitz und Anhänger von max. 750 kg gefahren werden.

Um den Führerschein der Klasse D1 zu erhalten muss man mindestens 21 Jahre alt sein.
Maximal 3 Monate vor dem 21. Geburtstag darf die theoretische Prüfung und maximal 1 Monat vorher die praktische Prüfung abgelegt werden. Der Führerschein der Klasse D1 wird nur befristet erteilt und schließt den Führerschein der Klasse L und M ein. Als Vorbesitz ist der Führerschein der Klasse B nötig.

Mit Führerschein-Vorbesitz der Klasse B sind 6 Theoriestunden Grundstoff und 10 Theoriestunden klassenspezifischer Unterricht nötig.
Mit Führerschein-Vorbesitz der Klasse C1 oder C werden 6 Theoriestunden Grundstoff und 4 Theoriestunden klassenspezifischen Unterricht benötigt.

Die benötigten Praxis-Fahrstunden ergeben sich laut Tabelle:
 Vorbesitz von Klasse B oder C1 C
bis 2 Jahre über 2 Jahre bis 2 Jahre über 2 Jahre
 Grundausbildung 41 16 8 6
 Überland 19 8 8 4
 Autobahn 12 4 4 2
 Dunkelheit 7 4 4 2

Wie viele weitere Übungsfahrstunden Stadtverkehr benötigt werden kommt auf das eigene Können an. Hierfür gibt es keine Vorschriften.
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