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Mit dem Führerschein Klasse D dürfen Kraft-Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätze zzgl. Fahrersitz und Anhänger von max. 750 kg gefahren werden.

Um den Führerschein der Klasse D zu erhalten muss man mindestens 21 Jahre alt sein.
Maximal 3 Monate vor dem 21. Geburtstag darf die theoretische Prüfung und maximal 1 Monat vorher die praktische Prüfung abgelegt werden. Der Führerschein der Klasse D wird nur befristet erteilt und schließt den Führerschein der Klasse D1 ein. Als Vorbesitz ist der Führerschein der Klasse B nötig.

Mit Führerschein-Vorbesitz der Klasse B sind 6 Theoriestunden Grundstoff und 18 Theoriestunden klassenspezifischer Unterricht nötig. Mit Führerschein-Vorbesitz der Klasse C oder D1 werden 6 Theoriestunden Grundstoff und 8 Theoriestunden klassenspezifischen Unterricht benötigt. Mit Führerschein-Vorbesitz der Klasse C1 werden 6 Theoriestunden Grundstoff und 12 Theoriestunden klassenspezifischen Unterricht benötigt.

Die benötigten Praxis-Fahrstunden ergeben sich laut Tabelle:
 Vorbesitz von Klasse B oder C1 C D1
bis 2 Jahre über 2 Jahre bis 2 Jahre über 2 Jahre
 Grundausbildung 45 33 14 7 20
 Überland 22 12 16 8 5
 Autobahn 14 8 8 4 5
 Dunkelheit 8 5 6 3 5

Wie viele weitere Übungsfahrstunden Stadtverkehr benötigt werden kommt auf das eigene Können an. Hierfür gibt es keine Vorschriften.
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