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Mit dem Führerschein Klasse D dürfen Kraft-Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätze zzgl. Fahrersitz und Anhänger von max. 750 kg gefahren werden.
Um den Führerschein der Klasse D zu erhalten muss man mindestens 21 Jahre alt sein.
Maximal 3 Monate vor dem 21. Geburtstag darf die theoretische Prüfung und maximal 1 Monat vorher die praktische Prüfung abgelegt werden.
Der Führerschein der Klasse D wird nur befristet erteilt und schließt den Führerschein der Klasse D1 ein. Als Vorbesitz ist der Führerschein der Klasse B nötig.
Mit Führerschein-Vorbesitz der Klasse B sind 6 Theoriestunden Grundstoff und 18 Theoriestunden klassenspezifischer Unterricht nötig. Mit Führerschein-Vorbesitz der Klasse C oder D1 werden 6 Theoriestunden Grundstoff und 8 Theoriestunden klassenspezifischen Unterricht benötigt. Mit Führerschein-Vorbesitz der Klasse C1 werden 6 Theoriestunden Grundstoff und 12 Theoriestunden klassenspezifischen Unterricht benötigt.
Die benötigten Praxis-Fahrstunden ergeben sich laut Tabelle:
| Vorbesitz von Klasse |
B oder C1 |
C |
D1 |
| bis 2 Jahre |
über 2 Jahre |
bis 2 Jahre |
über 2 Jahre |
| Grundausbildung |
45 |
33 |
14 |
7 |
20 |
| Überland |
22 |
12 |
16 |
8 |
5 |
| Autobahn |
14 |
8 |
8 |
4 |
5 |
| Dunkelheit |
8 |
5 |
6 |
3 |
5 |
Wie viele weitere Übungsfahrstunden Stadtverkehr benötigt werden kommt auf das eigene Können an. Hierfür gibt es keine Vorschriften.
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