Mit dem Führerschein Klasse CE dürfen Fahrzeugkombinationen aus LKW über 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse sowie Sattel-KFZ über 7,5 t zulässige Gesamtmasse gefahren werden.
Um den Führerschein der Klasse CE zu erhalten muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
Maximal 3 Monate vorher darf die theoretische Prüfung und maximal 1 Monat vorher die praktische Prüfung abgelegt werden. Für den gewerblichen Verkehr ist das Mindestalter 21 Jahre.
Der Führerschein der Klasse CE wird nur befristet erteilt und schließt die Führerscheine der Klasse BE, C1E, DE (bei Besitz von D) sowie D1E (bei Besitz von D1) ein.
Als Vorbesitz ist der Führerschein der Klasse C nötig.
Es sind 6 Theoriestunden Grundstoff und 4 Theoriestunden klassenspezifischer Unterricht nötig.
Für die Praxis sind 10 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Diese teilen sich in 5 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden Nachtfahrt auf.
Bei gemeinsamen Erwerb von C und CE sind 14 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Diese teilen sich in 8 Fahrstunden Überland, 3 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden Nachtfahrt auf.
Wie viele Übungsfahrstunden Stadtverkehr benötigt werden kommt auf das eigene Können an. Hierfür gibt es keine Vorschriften.