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Mit dem Führerschein Klasse C dürfen Kraftwagen von mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse, nicht mehr als 8 Sitzplätze zzgl. Fahrersitz und Anhänger von max. 750 kg gefahren werden.

Um den Führerschein der Klasse C zu erhalten muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
Maximal 3 Monate vor dem 18. Geburtstag darf die theoretische Prüfung und maximal 1 Monat vorher die praktische Prüfung abgelegt werden. Für den gewerblichen Verkehr ist das Mindestalter 21 Jahre. Der Führerschein der Klasse C wird nur befristet erteilt und schließt den Führerschein der Klasse C1 ein. Als Vorbesitz ist der Führerschein der Klasse B nötig.

Mit Führerschein-Vorbesitz der Klasse B sind 6 Theoriestunden Grundstoff und 10 Theoriestunden klassenspezifischer Unterricht nötig.
Mit Führerschein-Vorbesitz der Klasse C1 oder D1 hingegen werden 6 Theoriestunden Grundstoff und nur 4 Theoriestunden klassenspezifischen Unterricht benötigt.

Für die Praxis sind bei Vorbesitz der Führerscheinklasse B 10 Sonderfahrstunden vorgeschrieben.
Diese teilen sich in 5 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden Nachtfahrt auf. Mit Vorbesitz der Führerscheinklasse C1 oder D1 sind 5 Sonderfahrstunden, unterteilt in 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn und 1 Fahrstunde Nachtfahrt, vorgeschrieben.
Bei gemeinsamen Erwerb der Klasse C und CE sind insgesamt 14 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Diese sind unterteilt in 8 Fahrstunden Überland, 3 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden Nachtfahrt. Wie viele Übungsfahrstunden Stadtverkehr benötigt werden kommt auf das eigene Können an. Hierfür gibt es keine Vorschriften.

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