Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis
3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit höchstens 8 Sitzplätzen zzgl. Fahrersitz fahren.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt.
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und
die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.
Der Führerschein der Klasse B schließt die Klassen M und L mit ein.
Um den Führerschein der Klasse B zu erhalten müssen Sie mindestens 18 Jahre sein.
Maximal 3 Monate vor dem 18. Geburtstag dürfen Sie die theoretische Prüfung und maximal 1 Monat vorher die praktische Prüfung machen.
Ohne Führerschein-Vorbesitz benötigen Sie 12 Theoriestunden Grundstoff und 2 Theoriestunden klassenspezifischen Unterricht. Mit Führerschein-Vorbesitz nur 6 Theoriestunden Grundstoff und 2 Theoriestunden klassenspezifischen Unterricht.
Für die Praxis sind 12 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Diese sind unterteilt in 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden Nachtfahrt.
Wie viele Übungsfahrstunden Stadtverkehr Sie benötigen kommt auf Ihr eigenes Können an. Hierfür gibt es keine Vorschriften.