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Mit dem Führerschein Klasse A beschränkt dürfen Krafträder, auch mit Beiwagen, mit mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit gefahren werden. Die ersten 2 Jahre sind jedoch auf 25 KW (34 PS) Höchstleistung beschränkt.
Nach Ablauf dieser 2 Jahren entfällt die Beschränkung automatisch. Die Führerscheinklasse
A beschränkt schließt die Klasse M und A1 mit ein.

Um den Führerschein der Klasse A beschränkt zu erhalten muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Maximal 3 Monate vor dem 18. Geburtstag darf die theoretische Prüfung und maximal 1 Monat vorher die praktische Prüfung abgelegt werden.

Ohne Führerschein-Vorbesitz sind 12 Theoriestunden Grundstoff und 4 Theoriestunden klassenspezifischen Unterricht nötig.
Mit Führerschein-Vorbesitz hingegen werden nur 6 Theoriestunden Grundstoff und 4 Theoriestunden klassenspezifischen Unterricht benötigt.

Für die Praxis sind ohne Vorbesitz der Führerscheinklasse A1 12 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Diese teilen sich in 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden Nachtfahrt auf. Mit Vorbesitz der Führerscheinklasse A1 sind 6 Sonderfahrstunden, unterteilt in 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn und 1 Fahrstunde Nachtfahrt, vorgeschrieben.
Wie viele Übungsfahrstunden Stadtverkehr benötigt werden kommt auf das eigene Können an. Hierfür gibt es keine Vorschriften.

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