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Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen Leichtkrafträder (allgemein auch als 80er oder 125er bekannt) mit maximal 125 ccm Hubraum und höchstens 80 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit gefahren werden. Die Nennleistung darf höchstens 11 KW (15 PS) betragen.
Den Führerschein der Klasse A1 beinhaltet eine Probezeit von 2 Jahren. Diese kann durch ein Aufbauseminar zur Probezeitverkürzung nach 6 Monaten ab Führerscheinerwerb verkürzt werden (um 1 Jahr). Der Führerschein der Klasse A1 schließt die Klasse M mit ein.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die Aufhebung der, durch die Bauart bestimmten, Höchstgeschwindigkeit. Hubraum- und Leistungsbeschränkung bleiben jedoch bestehen!

Um den Führerschein der Klasse A1 zu erhalten muss man mindestens 16 Jahre alt sein.
Maximal 3 Monate vor dem 16. Geburtstag darf die theoretische Prüfung und maximal 1 Monat vorher die praktische Prüfung abgelegt werden. Für die Theorieprüfung werden 12 Theoriestunden Grundstoff und 4 Theoriestunden klassenspezifischen Unterricht benötigt. Für die praktische Prüfung sind 12 Sonderfahrstunden vorgeschrieben. Diese teilen sich in
5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden Nachtfahrt auf.
Wie viele Übungsfahrstunden Stadtverkehr benötigt werden kommt auf das eigene Können an. Hierfür gibt es keine Vorschriften.

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